Die Zuchtzulassung
- zumlorcheborn

- 16. Nov.
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Die Zuchtzulassung (auch Zuchtfreigabe oder Zuchtgenehmigung genannt) ist die offizielle Bestätigung eines Zuchtvereins, dass ein Hund die Anforderungen erfüllt, um in einer eingesetzt zu werden. Sie ist Voraussetzung für die Eintragung von Nachkommen ins Zuchtbuch und ein zentrales Instrument zur Sicherstellung von Gesundheit, Wesen und Rassestandards in der Hundezucht.
Was ist die Zuchtzulassung?
Die Zuchtzulassung ist die verbindliche Entscheidung eines Rasseclubs oder Zuchtverbands, dass ein Hund zur Zucht zugelassen wird nach Erfüllung aller formellen, medizinischen und verhaltensbezogenen Kriterien.
Sie basiert auf:
den zuchttauglichen Eigenschaften des Hundes
der Einhaltung der jeweiligen Zuchtordnung
dem Bestehen einer Zuchttauglichkeitsprüfung (ZTP)
Ohne diese Zulassung darf ein Hund nicht zur Zucht innerhalb eines anerkannten Verbandes eingesetzt werden weder in Deutschland (VDH), noch in der Schweiz (SKG) oder Österreich (ÖKV).
Voraussetzungen für die Zuchtzulassung
Gesundheit
HD /ED Untersuchung (Hüft /Ellbogendysplasie)
Gentests bei erblich belasteten Rassen (z. B. MDR1, PRA, DM)
Augenuntersuchung bei vielen Rassen
Patellaluxationstest (v. a. bei kleinen Rassen)
Wesen
Wesensüberprüfung (z. B. Verhalten gegenüber Menschen, Umweltreizen, Sozialverhalten)
Keine übermäßige Ängstlichkeit, Schärfe oder Aggression
Exterieur
Beurteilung durch kynologische Richter
Rassetypisches Aussehen gemäß FCI Standard
Keine schweren Formfehler (z. B. Rück biss, fehlende Zähne, Fehlfarben)
Alter und Dokumente
Erreichtes Mindestalter (meist 15 bis 18 Monate)
Vollständige Ahnentafel aus FCI anerkannter Zucht
Nachweis über korrekte Haltung und tierärztliche Versorgung
Ablauf der Zuchtzulassung
Anmeldung zur ZTP oder Zuchtzulassungsprüfung bei einem Rasseclub
Teilnahme an einer offiziellen Zuchttauglichkeitsveranstaltung
Bewertung durch Richter und/oder Zuchtwarte
Einreichung aller tierärztlichen Befunde, Testergebnisse und Unterlagen
Bescheid über Zulassung oder Ablehnung
Wird die Zuchtzulassung erteilt, kann der Hund unter den Bedingungen der Zuchtordnung zur Fortpflanzung eingesetzt werden.
Zuchtzulassung Einmalig oder wiederkehrend?
Die Zuchtzulassung wird in der Regel einmalig für das Leben des Hundes erteilt unter Vorbehalt, dass keine gesundheitlichen oder verhaltensbedingten Einschränkungen später auftreten. Bei gravierenden Veränderungen (z. B. nach Unfall oder Krankheit) kann die Zulassung widerrufen oder befristet werden.
Einige Rasseclubs führen zusätzlich Wesenstests im fortgeschrittenen Alter durch, um die Eignung über mehrere Jahre zu dokumentieren.
Unterschied zur gewerblichen Zuchtgenehmigung
Die zuchtverbandliche Zuchtzulassung ist nicht zu verwechseln mit einer gewerberechtlichen Erlaubnis</strong (z. B. nach §11 Tierschutzgesetz in Deutschland), die bei gewerbsmäßiger Zucht verpflichtend ist. Die Zuchtzulassung regelt die Qualitätskontrolle innerhalb der Rassezucht nicht die rechtliche Betriebsform.
Fazit
Die Zuchtzulassung ist das entscheidende Qualitätssiegel in der seriösen Hundezucht. Sie stellt sicher, dass nur gesunde, wesensfeste und standardkonforme Hunde zur Zucht eingesetzt werden und schützt so das Wohl der Elterntiere wie auch der Nachkommen. Für Halter ist sie ein, das bei der Wahl eines Züchters unbedingt beachtet werden sollte.
C. Kaul



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