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Die Zuchtzulassung

  • Autorenbild: zumlorcheborn
    zumlorcheborn
  • 16. Nov.
  • 2 Min. Lesezeit
Rani

Die Zuchtzulassung (auch Zuchtfreigabe oder Zuchtgenehmigung genannt) ist die offizielle Bestätigung eines Zuchtvereins, dass ein Hund die Anforderungen erfüllt, um in einer eingesetzt zu werden. Sie ist Voraussetzung für die Eintragung von Nachkommen ins Zuchtbuch und ein zentrales Instrument zur Sicherstellung von Gesundheit, Wesen und Rassestandards in der Hundezucht.

Was ist die Zuchtzulassung?

Die Zuchtzulassung ist die verbindliche Entscheidung eines Rasseclubs oder Zuchtverbands, dass ein Hund zur Zucht zugelassen wird nach Erfüllung aller formellen, medizinischen und verhaltensbezogenen Kriterien.

Sie basiert auf:

den zuchttauglichen Eigenschaften des Hundes

der Einhaltung der jeweiligen Zuchtordnung

dem Bestehen einer Zuchttauglichkeitsprüfung (ZTP)

Ohne diese Zulassung darf ein Hund nicht zur Zucht innerhalb eines anerkannten Verbandes eingesetzt werden weder in Deutschland (VDH), noch in der Schweiz (SKG) oder Österreich (ÖKV).

Voraussetzungen für die Zuchtzulassung

Gesundheit

HD /ED Untersuchung (Hüft /Ellbogendysplasie)

Gentests bei erblich belasteten Rassen (z. B. MDR1, PRA, DM)

Augenuntersuchung bei vielen Rassen

Patellaluxationstest (v. a. bei kleinen Rassen)

Wesen

Wesensüberprüfung (z. B. Verhalten gegenüber Menschen, Umweltreizen, Sozialverhalten)

Keine übermäßige Ängstlichkeit, Schärfe oder Aggression

Exterieur

Beurteilung durch kynologische Richter

Rassetypisches Aussehen gemäß FCI Standard

Keine schweren Formfehler (z. B. Rück biss, fehlende Zähne, Fehlfarben)

Alter und Dokumente

Erreichtes Mindestalter (meist 15 bis 18 Monate)

Vollständige Ahnentafel aus FCI anerkannter Zucht

Nachweis über korrekte Haltung und tierärztliche Versorgung

Ablauf der Zuchtzulassung

  1. Anmeldung zur ZTP oder Zuchtzulassungsprüfung bei einem Rasseclub

  2. Teilnahme an einer offiziellen Zuchttauglichkeitsveranstaltung

  3. Bewertung durch Richter und/oder Zuchtwarte

  4. Einreichung aller tierärztlichen Befunde, Testergebnisse und Unterlagen

  5. Bescheid über Zulassung oder Ablehnung

Wird die Zuchtzulassung erteilt, kann der Hund unter den Bedingungen der Zuchtordnung zur Fortpflanzung eingesetzt werden.

Zuchtzulassung Einmalig oder wiederkehrend?

Die Zuchtzulassung wird in der Regel einmalig für das Leben des Hundes erteilt  unter Vorbehalt, dass keine gesundheitlichen oder verhaltensbedingten Einschränkungen später auftreten. Bei gravierenden Veränderungen (z. B. nach Unfall oder Krankheit) kann die Zulassung widerrufen oder befristet werden.

Einige Rasseclubs führen zusätzlich Wesenstests im fortgeschrittenen Alter durch, um die Eignung über mehrere Jahre zu dokumentieren.

Unterschied zur gewerblichen Zuchtgenehmigung

Die zuchtverbandliche Zuchtzulassung ist nicht zu verwechseln mit einer gewerberechtlichen Erlaubnis</strong (z. B. nach §11 Tierschutzgesetz in Deutschland), die bei gewerbsmäßiger Zucht verpflichtend ist. Die Zuchtzulassung regelt die Qualitätskontrolle innerhalb der Rassezucht nicht die rechtliche Betriebsform.

Fazit

Die Zuchtzulassung ist das entscheidende Qualitätssiegel in der seriösen Hundezucht. Sie stellt sicher, dass nur gesunde, wesensfeste und standardkonforme Hunde zur Zucht eingesetzt werden und schützt so das Wohl der Elterntiere wie auch der Nachkommen. Für Halter ist sie ein, das bei der Wahl eines Züchters unbedingt beachtet werden sollte.


C. Kaul

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